AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 11:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-357628-2024/

Messgerätewechsel Strom

Notice-ID: ted-357628-2024 · Procedure-ID: 81c12aa9-3065-455e-8a67-54b552b03740

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Stammdaten

Auftraggeber
enercity Netz GmbH, Hannover
Veröffentlicht
14.06.2024
Frist (Submission)
15.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
51210000 — Installationsdienste
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der Auftraggeber schreibt den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von Ausbau, Wechsel und Einbau (AWE) im Bereich intelligenter Messsysteme (iMSys) in der Sparte Strom aus. Dazu müssen Messgeräte und Zusatzeinrichtungen eingebaut werden. Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt. Das Gesamtvolumen wird aufgeteilt in vier gleichgroße Mengenlose. Ziel ist der Abschluss von zwei bis vier Rahmenverträgen für die Dienstleistungen im Bereich AWE iMSys. Geplanter Vertrags- und Ausführungsbeginn ist der 01.01.2025.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).