AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 05:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-357651-2025/

Übernachtungskontingente für Teilnehmende an politischen Informationsfahrten des Bundespresseamtes nach Berlin für das Jahr 2026 („Hotelkontingente 2026“)

Notice-ID: ted-357651-2025 · Procedure-ID: bb605da6-5ce3-4469-ac4f-d9d7d51a7d35

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Stammdaten

Auftraggeber
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin
Veröffentlicht
12.05.2025
Frist (Submission)
03.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55110000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das BPA organisiert jährlich bis zu 2.500 Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. In Gruppen von jeweils bis zu 50 Personen kommen jährlich bis zu 120.000 Teilnehmende nach Berlin. Die Teilnehmenden übernachten ein bis drei Nächte – abhängig von der Entfernung zum Wahlkreis – in Berliner Hotels. Die entsprechenden Übernachtungsleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie hat den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen für Hotelkontingente für das Jahr 2026, die durch das BPA unmittelbar mit den geeigneten Hotels abgeschlossen werden, zum Ziel.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
10 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).