AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Geislingen an der Steige in Baden-Württemberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Geislingen an der Steige, Geislingen
- Veröffentlicht
- 30.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09300000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Stadt Geislingen an der Steige in Baden-Württemberg. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 277 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 4.197.084 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 3.897.084 kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 13 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Stuttgart, Stuttgart
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.