AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rendsburg: VMA Vakuumentgasung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Abwasserbeseitigung Rendsburg, Rendsburg
- Veröffentlicht
- 25.05.2026
- Frist (Submission)
- 26.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45252130 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Abwasserbeseitigung Rendsburg (ABWRD) betreibt die Kläranlage Rendsburg mit einer Ausbaugröße von 240.000 EW. Die Abwasserreinigung in größeren kommunalen Kläranlagen wie z.B. in Rendsburg (Größenklasse 5) erfolgt bisher in drei Stufen. Durch mechanische, biologische und chemische Prozesse werden die organischen Verbindungen im Durchschnitt zu über 95 % entfernt. Auf der Kläranlage treten im Faulschlamm, verfahrensbedingt durch die biologische Phosphorelimination, hohe o-PO4-P Konzentrationen auf. Besonders in den auf Hochleistungszentrifugen umgestellten Schlammentwässerungsbereich kann dies zur Ausfällung von MAP (Magnesium-Ammonium-Phosphat) führen, was wiederum Betriebsprobleme verursachen kann. Zum Schutz der Entwässerungsanlagen wird daher eine Vakuumentgasungsanlage (VE) mit integrierter Magnesiumchlorid-Dosierung zur MAP-Fällung errichtet. Die Vakuumentgasung wird verfahrenstechnisch hinter dem Faulbehälter und vor der Schlammentwässerung angeordnet. Zur Speicherung des entgasten Schlamms vor der Entwässerung wird ein neuer Schlammspeicher errichtet. Des weiteren wird im Zuge der Umbaumaßnahmen eine Fällmitteldosierung im Ablauf des Ozonreaktors errichtet.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 10 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.