AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 22:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-358619-2026/

Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für den Neubau der FOS/BOS Hans-Leipelt-Schule Donauwörth

Notice-ID: ted-358619-2026 · Procedure-ID: a39dcbd2-0b86-4bdc-8988-702e69baf8ca

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Donau-Ries
Veröffentlicht
27.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Der Landkreis Donau-Ries schreibt die Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für den Neubau der FOS/BOS Hans-Leipelt-Schule in Donauwörth in einem zweistufigen VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 74 VgV) stufenweise ab der LPh 1 aus. Geplant wird ein Neubau mit max. 3.950 m2 Hauptnutzfläche auf einem Baufeld neben der heutigen Bestandsschule, die bis zum Einzug in den Neubau genutzt werden kann. Die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung werden stufenweise vergeben. - Als Stufe 1 werden zunächst die Grundlagenermittlung (LPh 1) und Vorplanung (LPh 2) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, als weitere Stufen abzurufen: - als Stufe 2 die Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4) - als Stufe 3 die Ausführungsplanung (LPh 5) und Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) - als Stufe 4 die Objektüberwachung als Besondere Leistung (LPh 8). Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Anspruch. Für die einzelne Stufen und die beauftragten Planungs- und Überwachungsleistungen wird auf den Ingenieurvertrag, die Leistungsbeschreibung und die weiteren Vergabeunterlagen verwiesen.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).