Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Bau LSW Merzig - Bauausführung Neu
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Beschreibung
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes; Lärmschutzmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Merzig der Strecke 3230. AP und Bau von 2 LSW und einem bauseits beigestelltem Sonderbauwerk. Stichwörter: Lärmschutzwand, Lärmschutzwände
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauarbeiten zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Deutschen Bahn AG im Bereich Merzig.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
9 Veröffentlichungen
- 27.05.2026 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 26.05.2026 16 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 26 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 26.03.2026 23:Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 25:Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 24:Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 22:Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 26.01.2026 VAW 14, 17, 18, 19, 20, 21 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 22.01.2026 15 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 05.11.2025 01: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 02: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 03: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 30.09.2025 VAW 14 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 29.09.2025 VAW 14 Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 17.09.2025 4: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 5: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 6: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 7: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 8: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 9: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 10: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 11: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 12: Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs.Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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Vergabeergebnis oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Implenia Civil Engineering GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.594 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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