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Bereitstellung eines Personalmanagementsystems
Debeka BKK · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
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Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein integriertes, vollständig schnittstellenfreies Personalmanagementsystem (Standardsoftware) als Software as a Service (SaaS) bereit. Das System umfasst sämtliche für den produktiven Betrieb erforderlichen Funktionalitäten eines modernen Personalmanagements, einschließlich, aber nicht abschließend: • Personalstammdatenverwaltung • Digitale Personalakte • Organisationsmanagement • Zeitwirtschaft • Bewerbermanagement / Recruiting • Abwesenheits- und Urlaubsmanagement • Entgeltabrechnung • Reporting- und Auswertungsfunktionen Das System ist als Produktivsystem bereitzustellen. Der Auftragnehmer betreibt die Software in einer dedizierten Cloud Umgebung, die ausschließlich dem Auftraggeber zugeordnet ist. Die Bereitstellung erfolgt als SaaS Modell, bei dem der Auftragnehmer die vollständige technische Betriebsverantwortung trägt, insbesondere: • Hosting • Betrieb • Wartung • Monitoring • Fehlerbehebung • Bereitstellung von Updates und Upgrades Weitere Leistungen: Erbringung von Dienstleistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: Pauschalfestpreis für alle Programmfunktionen nach Vorgabe der Auftraggeberin, einschließlich der Übernahme von Altdaten aus den abzulösenden Softwarelösungen, der Erstellung und Implementierung der betrieblich und gesetzlich erforderlichen Schnittstellen und Projektmanagementleistungen. Erbringung von Schulungsleistungen nach Aufwand für alle Programmfunktionen. Es sind Schulungsleistungen nach Aufwand für alle Programmfunktionen des Personalmanagementsystems zu erbringen. Die Schulungen richten sich an Administratoren bzw. Key-User aus dem Bereich Personalentwicklung (PE). Insgesamt sind ca. 8 Personen als Key-User vorgesehen. Die Schulungsteilnahme erfolgt modulbezogen, nicht alle Teilnehmenden werden in allen Modulen geschult. Pro Modul werden jeweils ca. 3 Personen geschult. Für jedes Modul ist eine Schulungseinheit vorgesehen. Die Schulungen sollen die jeweiligen Programmfunktionen vollst
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Bereitstellung eines integrierten Personalmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) inklusive Hosting, Betrieb, Wartung und Fehlerbehebung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
siehe 07_Anlage_4_Kriterienkatalog
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 01.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 121 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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