AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 17:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-360279-2025/

Bepflanzung Hanau Bäder GmbH & Co.KG

Notice-ID: ted-360279-2025 · Procedure-ID: 281a866a-02ab-4965-960f-40986d626832

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer Hessen, Darmstadt
Veröffentlicht
04.06.2025
Frist (Submission)
07.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hanauer Bäder GmbH & Co. KG plant die Sanierung und Neustrukturierung des Heinrich Fischer Freibads. Hierbei ist zu beachten, dass sich das sanierte Bestandshallenbadgebäude, der Sprungturm, sowie das Mehrzweckbecken unter Denkmalschutz befinden. Maßnahmen der Leistungsbeschreibung: Die auszuführenden Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses beinhalten im Wesentlichen: - Erdarbeiten - Vegetationsarbeiten - Pflegearbeiten - Rückbau der Baustellenzufahrt Die Bepflanzung ist für den Zeitraum von Mitte September bis November 2025 vorgesehen. Ausführungstermine: - Beginn: 15. September 2025 - Ende: 28. November 2025 Fertigstellungspflege bis Herbst 2026 Parrallel zu den Pflanzarbeiten erfolgen noch Arbeiten an der Außenanlage wie Belagsarbeiten, Bau der Sitz- und Liegestufen, Sonnendecks, Trockenmulden usw.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Hanau Bäder GmbH & Co.KG, Hanau

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).