AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18e84876e54-6e5e50b309583a4b) · Abgerufen am 07.09.2026 05:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-360293-2024/

Mengenkontrakt zur Lieferung von ball. Unterziehwesten SK1 konsp. Trageweise

Notice-ID: ted-360293-2024 · Procedure-ID: e8719e0b-92e9-458f-ad16-37c049e57f78

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Stammdaten

Auftraggeber
Hessisches Polizeipräsidium für Technik, Wiesbaden
Veröffentlicht
17.06.2024
Frist (Submission)
22.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35811200 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Festmenge 2025 bis 2027: 200 Set ball. Unterziehwesten SK1 konsp. Trageweise Rahmenvertragsmenge 2025 bis 2027: 400 Set ball. Unterziehwesten SK1 konsp. Trageweise, 250 Stück Außenhülle 4-fach Verschluss weiß, 250 Stück Außenhüllen 4-fach Verschluss schwarz, 250 Stück Außenhülle 4-fach Verschluss steigrau.oliv, 100 Stück Außenhülle T-Shirt-Form weiß, 100 Stück Außenhülle T-Shirt-Form schwarz, 100 Stück Außenhülle taktisch blau inkl. Zusatztasche und Brust-/Rückenschild POLIZEI

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).