AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Baufeldfreimachung für den Neubau Studierendenwohnheim Römerstraße 104-106 Heidelberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Studierendenwerk Heidelberg AöR, Heidelberg
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Frist (Submission)
- 04.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Studierendenwerk Heidelberg ist für die soziale Betreuung und Förderung der rund 49.000 Studierenden der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg, der Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg, der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, der Hochschule Heilbronn mit den Campus Künzelsau und Schwäbisch Hall, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach mit dem Campus Bad Mergentheim, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Center for Advanced Studies (DHBW CAS) verantwortlich. Das Studierendenwerk Heidelberg plant den Neubau eines Studierendenwohnheims in Heidelberg. Das Grundstück liegt am nördlichen Ende der Römerstraße 104 - 106 in Heidelberg. Für das Studierendenwohnheim mit Freiflächen stehen ca. 2.800 m² zur Verfügung. Die Fläche wird Eigentum des Studierendenwerks Heidelberg. Die Fläche ist bebaut. Der Bestand muss zurückgebaut und entsorgt werden. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen zur Baufeldfreimachung bzw. zum Gebäuderückbau sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Wichtig! Mit den Planungen muss umgehend nach Beauftragung (voraussichtlich Mitte Juli 2025) begonnen werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.