AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 14:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-360620-2026/

Tragwerksplanung Umbau und Erweiterung Von-Galen-Schule

Notice-ID: ted-360620-2026 · Procedure-ID: eefb17d5-55de-4912-9cfb-78904698ec3b

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Stammdaten

Auftraggeber
Glockenstadt Gescher, Gescher
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung Von-Galen-Grundschule in Gescher, um diese an die aktuellen baulichen und pädagogischen Anforderungen anzupassen. Die Objektplanung der Gebäude und Freianlagen war bereits Gegenstand eines Architektenwettbewerbs. Vorgesehen sind sowohl Maßnahmen an Bestandsgebäuden als auch ein Erweiterungsneubau. Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Tragwerksplanung und Bauphysik (für die Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik - Schallschutz). Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (siehe "Angaben zu Optionen").

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2026
Ende
31.07.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).