AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Wiehl, Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Sanierung+
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Wiehl, Wiehl
- Veröffentlicht
- 02.06.2025
- Frist (Submission)
- 15.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45214200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gebäude des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Wiehl weisen einen deutlichen Instandhaltungs- und Sanierungsrückstau auf. Darüber hinaus reichen die vorhandenen Flächen für einen bedarfsgerechten Schulbetrieb nicht mehr aus. Aus diesem Grund hat die Stadt Wiehl diverse Ansätze geprüft, um der Schule einen sach- und zeitgemäßen Standard zuzuführen. Der Rat der Stadt Wiehl hat auf Basis der Ergebnisse beschlossen, die Schule durch einen Totalunternehmer umbauen zu lassen. Ziel ist dabei unter Wahrung des wirtschaftlichen Rahmens ein qualitativ hochwertiges Gebäudeensemble zu errichten, das den gestiegenen Flächenbedarf befriedigt und das Raum- und Funktionsprogramm umsetzt. Der Umbau des Gymnasiums soll die Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler sowie die Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte nachhaltig verbessern. Der zu vergebende Totalunternehmerauftrag umfasst sämtliche Leistungen, die zur schlüsselfertigen und betriebsbereiten Herrichtung der Gebäude erforderlich sind. Während der Ausführungsphase ist ein unterbrechungsfreier Schulbetrieb zu gewährleisten. Zu diesem Zweck erforderliche Interimsmaßnahmen sind durch den Totalunternehmer ebenfalls zu errichten sowie im Bauablauf (Bauabschnittsbildung) zu berücksichtigen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 40 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.07.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.