AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB45AY6/documents) · Abgerufen am 23.08.2026 01:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-361795-2025/

BayKIT HW-Rahmenvertrag LAN / WLAN

Notice-ID: ted-361795-2025 · Procedure-ID: 20c621d8-8837-435b-a8cb-e0502e5ed447

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG), München
Veröffentlicht
15.04.2025
Frist (Submission)
18.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
50.420.168 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los LAN/WLAN wird ein Wert von 60,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los LAN/WLAN abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los LAN/WLAN die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
20 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).