AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=777646) · Abgerufen am 07.08.2026 01:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-363491-2025/

Lieferung und Bezug von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose

Notice-ID: ted-363491-2025 · Procedure-ID: 85139684-404a-41a9-a9f7-03a27251e8ce

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Stammdaten

Auftraggeber
Burgenlandkreis, Naumburg (Saale)
Veröffentlicht
04.06.2025
Frist (Submission)
15.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung und Bezug von elektrischer Energie für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 1: Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH — Lieferung und Bezug von elektrischer Energie für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 2: Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg GmbH und Mitnetz Strom GmbH — Lieferung und Bezug von elektrischer Energie für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 3: Entnahmestellen der Netzgebiete REDINET Burgenland GmbH und Mitnetz Strom GmbH

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
94 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).