AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=294251) · Abgerufen am 12.08.2026 00:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-364596-2024/

Rahmenvertrag Medientechnik III

Notice-ID: ted-364596-2024 · Procedure-ID: aeb16f9e-e6a2-4137-ae95-b93ae67441ff

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Kelheim, Kelheim
Veröffentlicht
23.05.2024
Frist (Submission)
01.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30000000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
1.348.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von IT- und Medientechnik sowie den weiteren in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt genannten, damit verbundenen Leistungen, für die Dauer von 48 Monaten. Zur Beschaffung dieser Leistungen führt das Landratsamt Kelheim ein offenes Verfah-ren durch. Dabei werden folgende Lose vergeben: - Los 1: Projektoren, Medienstreaming BYOD und Lautsprechersystem und damit verbundene Leistungen - Los 2: Dokumentenkameras, interaktive Whiteboards, Mediensteuerungen, Zubehör und damit verbundene Leistungen - Los 3: Lasercutter und damit verbundene Leistungen - Los 4: 3D-Drucker und damit verbundene Leistungen

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
37 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).