AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/183195) · Abgerufen am 21.10.2026 20:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-364945-2024/

SCS64_Schlieperstraße_Fliesenarbeiten

Notice-ID: ted-364945-2024 · Procedure-ID: 44310645-a626-49cc-ba9e-b2dd16270d6f

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Stammdaten

Auftraggeber
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, Berlin
Veröffentlicht
19.06.2024
Frist (Submission)
22.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
91.160 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Leistungen dieser Ausschreibung umfassen die komplette Neuherstellung von Fliesenbelägen auf Wand und Bodenflächen sämtlicher WC - und Badezimmerbereiche, einschließlich der dazugehörigen Untergrundvorbehandlungen, vom Untergeschoss bis zum neuen Staffelgeschoss . Weiterhin sind in den Badezimmern neue Wandspiegel vorgesehen, welche fliesenbündig eingebaut werden sollen. Ebenso gehören Eckschutzschienen und Bodenabschlussprofile aus Edelstahl zum Leistungsumfang, sowie auch sämtliche Wand- und Bodenfugen aus Silikon , einschließlich der Verfugungen an Sanitärgegenständen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
30.11.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).