AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.06.2026 04:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-365284-2026/

Verwertung von Grünabfällen

Notice-ID: ted-365284-2026 · Procedure-ID: fe60dc21-3823-4f9b-a3eb-d3ec5b7052b1

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Magdeburug Städticher Abfallwirtschaftsbetrieb, Magdeburg
Veröffentlicht
27.05.2026
Frist (Submission)
01.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In Magdeburg werden Grünabfälle im Umfang von ca. 15.000 Mg pro Jahr durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb (AG) erfasst. Die genannte jährliche Sammelmenge untergliedert sich dabei in die auf den vom AG betriebenen Wertstoffhöfen (ca. 12.000 Mg/a), sowie den im Stadtgebiet mittels Containersystem erfassten Grünabfällen (ca. 3.000 Mg/a). Für die unter Pkt. 5 avisierte Vertragsdauer entspricht das einer zu verwertenden Gesamtmenge von ca. 30.000 Mg. Diese Grünabfälle sollen einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Die Leistung der Verwertung wird dabei jedoch in zwei Lose aufgeteilt: - Los 1: Verwertung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Grünabfälle - Los 2: Verwertung der im Stadtgebiet mittels Container erfassten Grünabfälle

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).