AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch Gladbach
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
- Frist (Submission)
- 29.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Den Kreisen in NRW obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2026. — Den Kreisen in NRW obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2026. — Den Kreisen in NRW obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeproukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2026. — Den Kreisen in NRW obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte und verendete sonstige Tiere z. B. aus Haushalten, Tierarztpraxen oder Tierheimen. Die bisherige Beleihung endet mit Ablauf des 31.12.2026.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.