AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - hier: landkreisübergreifender Verkehr der Landkreise Cham und Schwandorf auf der Linie 221 / federführend übernimmt der Landkreis Cham die Aufgabenträgerschaft
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Cham
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- Notice-Typ
- Vorinformation
- Verfahrensart
- Wettbewerbliches Auswahlverfahren
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
Beschreibung
Der Fahrplan der o.g. Verkehrsleistung ist unter https://www.landkreis-cham.de/media/46301/fahrplan-221-gueltig-ab-08012024.pdf ersichtlich und enthält eine detaillierte Übersicht mit Nennung der Bedienungsstrecken. Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt wird betrifft die beabsichtige Vergabe das gesamte Bedienfeld. Der eigenwirtschaftliche Verkehr bzw. der beabsichtigte ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste im Sinne des § 8 PBefG. Sowohl der eigenwirtschaftliche Verkehr als auch der beabsichtigte ÖDA richten sich nach dem Nahverkehrsplan des Landkreises Cham. Dieser ist unter https://www.landkreis-cham.de/media/44993/cha_nvp_endbericht_akt20230830_mitkarten_versand_klein.pdf. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie auf die Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weitere Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erhöhen. Besondere Hinweise zur Linie: Die Hauptauslastung der Linie liegt in der Verbindung Nittenau - Roding morgens. Ggf. kann sich dies mit schwankenden Schülerzahlen auf die Gegenverbindung mittags ebenfalls ausweiten. Gemäß Nahverkehrsplan ist auf diese Linie kein Gelenkbus zulässig. Die Nachmittagsfahrt Roding-Zell-Roßbach-Nittenau-Roding wird derzeit mit einem Kleinbus bedient. Mit ändernden Schülerzahlen muss dies ggf. angepasst werden können. Weiterhin sind RBL-Drucker mit Datenweitergabe an die bayernweite DEFAS-Fahrplanauskunft sowie die Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS verpflichtend. Der Einsatz einer digitalen Matrix ist wünschenswert, im Minimum ist eine manuelle Anzeige verpflichtend. Das Höchstalter der Fahrzeuge während des gesamten Betriebszeitraumes beträgt 15 Jahre. Dabei besteht Barrierefreiheit bei allen Neufahrzeugen, ansonsten nach den gesetzlichen Vorgaben. Fahrplanänderungen erfolgen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG) i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 nach.