AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neugestaltung der Entwässerung sowie des Parkplatzes und der Außenanlage des Rathauses in Marl
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle, Marl
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
- Frist (Submission)
- 30.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Rahmen der Finalisierung der Arbeiten am Rathaus Marl wird das Verfahren zur Neugestaltung des äußeren Areals der Verwaltungsgebäude eingeleitet. Ziel ist die Neugestaltung der Ableitung von Regenwasser sowie eine ästhetisch ansprechende, funktionale Gestaltung. Außerdem sollen die Parkplatzflächen und die angrenzenden Grünflächen neu geordnet und optimal genutzt werden. Die Maßnahme schließt folgende Architektenaufträge ein: 1. Bestandserfassung 2. Stützmauern (Betontechnische Untersuchung notwendig) 3. Sanierung Entwässerung (RW) 4. Neugestaltung des Parkplatzes und der Außenanlage Rathaus 5. Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde / LWL - Denkmalpflege Inhalt dieser Ausschreibung ist die Beauftragung über die Planung gem. HOAI 2021, § 38-40 Leistungsphase 1-3, für die Neugestaltung des Parkplatzes und der Außenanlage Rathaus. Die Stadt Marl behält sich vor, die angefragten Leistungsphasen zu den vereinbarten Bedingungen abzurufen und die Leistungsphasen 4-8 nachträglich zu beauftragen. Ausführungsbeginn: umgehend nach Auftragserteilung Ausführungsende: voraussichtlich Ende 2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.