Das Verfahren wird durchgeführt als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmern und vorgeschaltetem Auswahl- und Losverfahren. ---
Teilnahmeberechtigt sind Architekten (federführend) in einer Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Weitere Fachplaner können als Fachberater hinzugezogen werden. Führt ein Teilnehmer beide genannten Berufsbezeichnungen (alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern), ist er auch alleine teilnahmeberechtigt. Entscheidend ist, dass die Berufsbezeichnungen Architekt und Landschaftsarchitekt abgedeckt werden. --- Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. ---
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige: - natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. - juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. - Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. ---
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete „Erklärung
Bewerbergemeinschaft“ (siehe Teilnahmeantrag) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitgliedergegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. --- Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen: nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen; nicht ausgefülltes oder unvollständig ausgefülltes Bewerbungsformular; Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerber führen zum Ausscheiden sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren; Fehlende oder ungültige Nachweise; unvollständige Bewerbungen; nicht deutschsprachige Nachweise ohne Übersetzung. ---
Ausschlussgründe: Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft geben eine Eigenerklärung ab (als Teil des Teilnahmeantrags) ab, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (2) RPW und nach § 123 und § 124 GWB gegen vorliegen; dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen; dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV und kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV vorliegt; dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.