AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 15:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-366652-2026/

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dieser vertreten durch den BFB Havel-Oder-Spree, schreibt im Rahmen der ordentlichen Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich des WSA Spree-Havel die nachfolgend beschriebenen Leistungen aus: Ufer- und Böschungspflege, VOEK 148-26

Notice-ID: ted-366652-2026 · Procedure-ID: e155d0c0-3c4c-4f44-b94c-d0335a29a08a

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Stammdaten

Auftraggeber
Einrichtung des Öffentlichen Rechts, Bonn
Veröffentlicht
09.04.2026
Frist (Submission)
12.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Zum Leistungsumfang der Böschungspflege gehören folgende Tätigkeiten: die Mahd, das Asten, das Freischneiden, die Fällung und das Beräumen angefallenen Materials. Der Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree übernimmt als Dienstleister und zuständiger AG für das WSA Spree-Havel die Überwachung und Durchführung des Vergabeverfahrens der Böschungspflege (Aufwuchsregulierung) an Bundeswasserstraßen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).