AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag IT-Client-Technik / datenschutzkonformen Löschung und Entsorgung von Altgeräten
Stammdaten
- Auftraggeber
- LIfBi – Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, Bamberg
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
- Frist (Submission)
- 24.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30213000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 32.285.622 €
- Rahmen-Maximum
- 38.460.755 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Client-Technik (Neugeräten) und der datenschutzkonformen Löschung und Entsorgung von Altgeräten -------------------- Die Vergabe ist nach § 118 GWB beschränkt auf anerkannte Werkstätten behinderter Menschen (WfbM) und Inklusionsunternehmen nach § 215 SGB IX. --------------------
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Lieferung von Client-Technik (Neugeräte)
- Auftragsart
- Lieferauftrag
Los 2 — Datenschutzkonforme Löschung und Entsorgung von Altgeräten
- Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 39 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).