AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 11:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-368172-2026/

Erstellung Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen

Notice-ID: ted-368172-2026 · Procedure-ID: d7246931-1f47-4524-a4c8-962934ebfb96

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Stammdaten

Auftraggeber
WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH, Berlin
Veröffentlicht
29.04.2026
Frist (Submission)
03.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71631000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der vollständige Ausschreibungstext ist dem beigefügten Leistungsverzeichnis (LV) zu entnehmen. Gegenstand ist die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 3 BetrSichV für 980 Aufzugsanlagen. Dies umfasst Vor-Ort-Begehungen, den Abgleich mit dem Stand der Technik (TRBS 1111), die Erstellung technischer Zustandsberichte sowie die Bewertung mechanischer, elektrischer und betrieblicher Gefährdungen. Zusätzlich ist eine Cybersicherheitsbewertung gemäß TRBS 1115-1 durchzuführen, einschließlich der Prüfung sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen und der Umsetzung relevanter EK ZÜS-Beschlüsse. Die Ergebnisse sind digital (PDF) und in Papierform bereitzustellen und im Prüfbuch abzulegen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).