AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – IT-Personal Dienstleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG — GovConnect GmbH — ITK-Rheinland Kommunaler Zweckverband Datenverarbeitungszentrale Neuss — LVR-InfoKom — SIT GmbH — gkd-el Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe — Stadt Köln — Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) — Stadt Mülheim an der Ruhr — Stadt Münster — OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH — Stadt Remscheid — Stadt Wuppertal — Stadt Bochum — Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg — Zweckverband elektronische Verwaltung in Saarland — Hannoversche Informationstechnologien AöR — KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen — Landeshauptstadt Mainz Eigenbetrieb Kommunale Datenzentrale — Stadt Wolfsburg — Bundesstadt Bonn — Stadt Essen, Essener Systemhaus
- Veröffentlicht
- 21.06.2024
- Frist (Submission)
- 28.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 98.508.756 €
Beschreibung
Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf. — Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf. — Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf. — Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf. — Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf. — Der Auftraggeber nimmt bezüglich der Einzelheiten über die geschuldeten IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen Bezug auf die Leistungsbeschreibung, Anlage Nr. 01a, und das Leistungsverzeichnis, Anlage Nr. 01b sowie die Anforderungskriterien Anlage 01c. Die Bestellung von Dienstleistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträgen. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt übergreifend die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für jeden Einzelabruf.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.06.2024
- Vergabeergebnis