AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y625K0D/documents) · Abgerufen am 31.08.2026 00:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-368767-2025/

Stark- und Schwachstrominstallationen / Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschzug Olsberg-Bigge

Notice-ID: ted-368767-2025 · Procedure-ID: c10f4301-cf22-448d-9efd-26c62d4c3ed9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Olsberg, Olsberg
Veröffentlicht
12.05.2025
Frist (Submission)
26.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
533.927 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1St Netzersatzanlage 250St PV-Module 6St Elektro-Verteilungen 315m Kabelrinne 1000m Elektroinstallationsrohr 14.000m verschiedene Installationsleitung 400St Installationsgeräte 370St Innenleuchten 30St Einzelbatterieleuchten 1St Brandmeldezentrale 120St automatische Brandmelder 14St nicht automatische Brandmelder 2500m Brandmeldeleitung 1St Einbruchmeldezentrale 30St EMA-Bus-Module 18St EMA-Bus-Bewegungsmelder 7St Videokameras 1St Videorekorder 2St EDV-Verteiler 19 Zoll 205St Cat.6A Datenanschlüsse 6.500m Datenleitung 1St Außenanlagenverteiler 1St 2x11kW Ladesäule 2.500m Außenkabel 14St Mastleuchten 34St weitere Außenleuchten

Vertragslaufzeit

Periode
307 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).