AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Bezirk Unterfranken: Fachplanungsleistungen TGA im Rahmen des Bauunterhaltes für die Liegenschaften im Raum Würzburg, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 – Fachplanung Technische Ausrüstung Los 1 HLS + Los 2 ELT
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirk Unterfranken, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten Stefan Funk
- Veröffentlicht
- 10.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS als Rahmenvereinbarung: - Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. | - für die Anlagengruppen 1 + 2 + 3 und 7 + 8 nach § 53 HOAI |- Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 55 HOAI | - Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht. | - Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre. | - Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen je LPH oder Besondere Leistungen gem. Anlage 15.1 HOAI zu beschränken. | - Beauftragung gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM | - Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grundleistungen und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht. || Ein Muster mit detaillierten Angaben zur fiktiven Honorarermittlung sowie den einzelnen Zuschlags- und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. — Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT als Rahmenvereinbarung: -Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. | -für die Anlagengruppen 4 + 5 und 8 nach § 53 HOAI | -Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 55 HOAI| - Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht. | -Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre. | -Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen je LPH oder Besondere Leistungen gem. Anlage 15.1 HOAI zu beschränken. | -Beauftragung gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM | -Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grundleistungen und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht. | Ein Muster mit detaillierten Angaben zur fiktiven Honorarermittlung sowie den einzelnen Zuschlags- und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen – Anlage 02.b zu entnehmen. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor