AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 15:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-369650-2025/

Schülerbeförderung an Förderschulen G + L des Regionalverbandes Saarbrücken

Notice-ID: ted-369650-2025 · Procedure-ID: 60fbe934-afa5-49a0-8b5e-00ecad061d7a

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Stammdaten

Auftraggeber
Regionalverband Saarbrücken - Zentrales Vergabemanagement (ZVM), Saarbrücken
Veröffentlicht
06.06.2025
Frist (Submission)
08.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Schülerbeförderung an Förderschulen G + L des Regionalverbandes Saarbrücken 2025 - 2029

Lose

8 Lose (max. 8 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — FSL Altenkessel/Los 1

Erfüllungsort
Saarbrücken

Los 2 — FSL Bildstock/Los 2

Erfüllungsort
Friedrichsthal

Los 3 — FSL Geislautern/Los 3

Erfüllungsort
Völklingen

Los 4 — FSL Saarbrücken/Los 4

Erfüllungsort
Saarbrücken

Los 5 — FGS Dudweiler/Los 5

Erfüllungsort
Saarbrücken

Los 6 — FSG Heusweiler/Los 6

Erfüllungsort
Heusweiler

Los 7 — FSG Saarbrücken/Los 7

Erfüllungsort
Saarbrücken

Los 8 — FSG Emmersweiler/Los 8

Erfüllungsort
Großrosseln

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).