AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/b5ab20ec-6001-46a5-81c4-81e8533d07bd) · Abgerufen am 12.08.2026 04:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-369717-2025/

Möblierung NOP

Notice-ID: ted-369717-2025 · Procedure-ID: 1b455855-e1c3-45f7-9f9a-0bd5f7474086

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Nürnberg, Nürnberg
Veröffentlicht
19.05.2025
Frist (Submission)
20.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39100000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Technische Universität Nürnberg bezieht zu Beginn des 3. Quartals 2025 ein weiteres Interimsgebäude im Nordostpark Nürnberg. Die lose Möblierung der neuen Mietflächen ist Gegenstand dieses Verfahrens. Auszustatten sind Räume für studentische Nutzung, insbesondere Active Learning Classrooms, Projektarbeitsräume und Aufenthaltsbereiche, sowie der Maker Space, als Forschungsfläche und Büroflächen mit OpenSpace Bereichen. Aufteilung in Lose: Los 1: Büromöbel Los 2: Besprechung/Konferenz/Lounge Los 3: Lehr- + Lernräume Los 4: Funktionale Möbel

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
14.07.2025
Ende
02.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).