AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau CAST - Errichtung von elektrischen Anlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- DESY, Hamburg
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Frist (Submission)
- 08.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45310000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bei der Baumaßnahme "Neubau eines Institutsgebäudes mit Beschleuniger-Kontrollraum" handelt es sich um die Errichtung eines Neubaus als Institutsgebäude mit einem zeitgemäßen Raumangebot, bei dem Büroräume räumlich mit dem vorgesehenen Beschleuniger-Kontrollraum (BKR) - auch als "Center for Accelerator Science and Technology (CAST)" bezeichnet - verbunden sind. Art und Umfang: USV 1 Doppelwandlerwechselrichter 108 kW 1 Batterieschrank für verschlossene Batterien 1 Batteriepack Leistung 54 kW, Überbrückungszeit 15 min Sicherheitsbeleuchtungsablage 1 Zentralbatteriegerät zur Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung Verteilungen 1 Hauptverteilung mit 2 Einspeisungen und 1 Längskupplung mit Synchronisierung inklusive Controller zur Erfassung und Aufzeichnung der Betriebsdaten 8 Unterverteiler zur Versorgung der einzelnen Etagen Trassenanlage 1200 m horizontale Kabeltrasse zur Verteilung der Leitungen der Endstromkreise 130 m vertikale Kabeltrasse zur Versorgung der Verteiler auf den Etagen Beleuchtungsanlage Beleuchtung in den Büros und Fluren dimmbar durch Präsenzmelder Beleuchtung in Nebenräumen gesteuert durch Bewegungs- und Präsenzmelder Beleuchtung im Kontrollraum dimmbar und farblich variable mit Tageslichtkurve Sonstige Maßnahmen: 2 Ladesäulen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.09.2025
- Ende
- 18.09.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.