Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen
KI Gesucht werden Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf.
Stadt Coburg - Beschaffungsamt · Coburg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Fachplanung Technische Ausrüstung Küchentechnische Einrichtung - AG 7 Leistungsphasen 5-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 2,5 Mio. EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 5-7 HOAI Stufe 2 = LPH 8 HOAI Stufe 3 = LPH 9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 18,7 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Der Küchenneubau ist in zentraler Lage geplant, als Standortstärkung des Zentrums des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Der Übersichtslageplann verdeutlicht die Lageder Küche in Bezug auf die weiteren Neubauten auf demGelände. Im Norden der Neu- bzw. Anbau der Forensik 5, im Nordwesten der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Süden, der Neubau der Heilpädagogischen Station. Es ist eine kompakte Gebäudeform auf der Basis einer gut funktionierenden, zweckmäßigen Großküche für einen wachsenden Krankenhausbetrieb, die gleichzeitig dem Anspruch eines zeitgemäßen, attraktiven Ortes fürs Essen, Treffen, Veranstaltungen gerecht wird. Der Baukörper in Hanglage hat einen Bruttorauminhalt von knapp 16.000 m³, die Bruttogeschossflächen der beiden Ebenen addiert betragen ca. 3.000 m². Die Großküche mit optimierten, wirtschaftlichen Produktionsabläufen bildet die Basis des Erdgeschossgrundrisses. Sie nimmt mit den dazugehörigen Nebenräumen nahezu die gesamte Erdgeschossfläche ein. Die Andienung erfolgt über einen seitlichen Betriebshof, der mit der Anlieferungszone auf einen optimalen Warenfluss abgestimmt ist. Die Küchenplanung stellt auf die Versorgung von bis zu 900 Patienten täglich sowie auf die Versorgung von 300 Gästen (Mitarbeiter und Besucher) täglich ab. Zudem ist ein Veranstaltungscatering von ca. 8.500 Gästen jährlich möglich. Das Obergeschoss, über den Haupteingang auf Zwischenebene erreichbar, wird vom zweiseitig verglasten Speisesaal dominiert. Um den Zugangsbereich sind Foyer mit Garderobe und sanitäre Anlagen an
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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
In Beschreibung im Titel "Küchentechnische Einrichtung (AG 7)" ergänzt
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird ein Ingenieurbüro für die Fachplanung der technischen Ausrüstung und küchentechnischen Einrichtung (Leistungsphasen 5-9 HOAI) für den Neubau einer Großküche mit Kantine.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort /Erreichbarkeit für den Bauherrn
Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Zusammensetzung, Organisation Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Methoden zur Kostensicherheit
Methoden zur Terminsicherheit
Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer
Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der
EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend
genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU
oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die
Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung
auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens
beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer
zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die
Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch
welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber
dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer
als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestanforderung:
Mindestdeckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. EUR für
Personenschäden sowie in Höhe von 1,0 Mio. EUR für sonstige
Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die
Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens
einfach zur Verfügung stehen.
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt
werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz
anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens
erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu
kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch
keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die
Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung
des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der
Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen
Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren
und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz
anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird,
genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der
Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht.
Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im
Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Mindestanforderung:
150.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatzes
des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im
Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR
netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt
werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz
anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens
erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu
kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch
keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die
Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung
des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der
Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen
Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren
und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz
anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird,
genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der
Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht.
Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im
Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Mindestanforderung:
100.000,00 EUR (netto) als gemittelter Jahresumsatzes des
Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bewerbers
sowie Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche
Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung
der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt, muss als
gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur
Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als
gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des
Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten
Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird
darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen
berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch
höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2016).
Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die
nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem
Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber
den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge
über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags
erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Die
Vergleichbarkeit der Referenzleistungen bemisst sich im
vorliegenden Fall an der Erfüllung nachfolgender Kriterien. Aus
den Angaben zu den Referenzen muss die Erfüllung der
allgemeinen und besonderen Mindestanforderungen eindeutig
hervorgehen.
Mindestanforderung:
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten zehn Jahren mit mindestens den LPH 5-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 5-6 HOAI + Referenz B: LPH 7-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild. Hierbei muss es sich um zwei Referenzen mit Planungsleistungen bei ähnlichen Einrichtungen mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen (Honorarzone III oder höher) und mit Kosten für küchentechnische Anlagen der KG 400 nach DIN 276 von mind. 2,0 Mio. EUR (netto) handeln. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
Eine Referenz sollte die Planungsleistungen von Großküchen beinhalten.
Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44
Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Nachweis der
Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen
(Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten
Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw.
eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien
des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im
jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den
Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
entspricht.
Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master). Neben dem geforderten Ingenieur als akademischen Bildungsweg werden auch "Staatlich geprüfte Techniker" und "Meister" in fachbezogenen Laufbahnen zugelassen.
Spezielle Fortbildungen oder Zusatzqualifikationen wie z. B. Freie Fachplaner im Verband der Fachplaner Gastronomie - Hotellerie - Gemeinschaftsverpflegung e. V. sind nachzuweisen.
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische
Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der
ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören
oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3
Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch
Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere
Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten
fallen nicht darunter.
Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines
Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei
Geschäftsleitung, Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber
und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte
eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und /oder
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kennzeichnen.
Mindestanforderung:
Mindestens eine technische Fachkraft oder technische Stelle
(Vollzeitäquivalente) im zu vergebenden Leistungsbild
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der
Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte
des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich
wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die
durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der
Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu
addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können,
ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der
Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr
mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend
zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die
sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens -
nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht
zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB
sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur
Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie
Mitarbeiter fallen.
Mindestanforderung:
keine
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gesucht werden Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf.
KI Die Stadt Dornhan vergibt Objekt- und Fachplanungsleistungen für den ersten Bauabschnitt der Erweiterung des städtischen Bauhofs.
KI Es handelt sich um die Fortschreibung eines Verkehrsgutachtens für den Ersatzneubau der Lippebrücke (BW 4305 502).
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