AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 14:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-371208-2026/

OEW Breitband GmbH - Vergabe Fiberplattform

Notice-ID: ted-371208-2026 · Procedure-ID: 29dc03db-3c68-43c4-844e-2c6aa36dd294

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Stammdaten

Auftraggeber
OEW Breitband GmbH, Ehingen (Donau)
Veröffentlicht
29.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Implementierung einer zentralen, skalierbaren und zukunftssicheren IT-Plattform ("Fiberplattform") für den Auftraggeber. Die angebotene Komplettlösung soll die Kernprozesse Adressmaster, Planung, Bau, Dokumentation und Inventarisierung sowie ggf. Workflow-Tools bereitstellen und integrieren. Dies gilt insbesondere auch für alle förder- und abrechnungsrelevanten Prozesse. Diese sollen zukünftig automatisiert, ohne Medienbrüche und auf einer einheitlichen Datenbasis gesteuert werden. Wichtig darüber hinaus ist die durchgängige Unterstützung der Abrechnung über den gesamten Lebenszyklus der Ausbauprojekte hinweg und eine einheitliche, konsistente Datenbasis ("Single Source of Truth").

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).