AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 18:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-371360-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Bezirk Unterfranken: Architektenleistungen im Rahmen des Bauunterhaltes für die Liegenschaften im Raum: Lohr a.M. / Aschaffenburg, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 – Objektplanung Gebäude und Innenräume

Notice-ID: ted-371360-2025 · Procedure-ID: 33dbf7fc-517a-40a8-89de-03fec46bd735

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirk Unterfranken, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten Stefan Funk
Veröffentlicht
10.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Lebensmittel & Catering

Beschreibung

Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume als Rahmenvereinbarung: - Objektplanung / Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff - Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 34 HOAI- Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht.- Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre.- Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen je LPH oder Besondere Leistungen gem. Anlage 10.1 HOAI zu beschränken.- Beauftragung gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM- Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grundleistungen und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht. Ein Muster mit detaillierten Angaben zur fiktiven Honorarermittlung sowie den einzelnen Zuschlags- und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
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