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Holzernte komplett (Weichbodentechnologie)
Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Marienberg · Marienberg · Sachsen
Angebote bis 01.07.2026, 07:00 Uhr (noch 24 Tage)
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Beschreibung
Holzernte komplett mit Weichbodentechnologie (Moorbänder, Kettenfahrwerk, bestimmter zulässiger Bodendruck etc.)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Dienstleistungen in der Forstwirtschaft, insbesondere Holzernte mit Weichbodentechnologie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 85 %
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110 cm breite Moorbänder auf Forwarder 5 %Qualität
Sind die Moorbänder, die Sie auf Ihrem bzw. Ihren Forwarder(n) einsetzen breiter als 110 cm und setzen Sie diese je Maschine auf beiden Bogieachsen ein? Geben Sie ggf. die Anzahl der Moorbän-der an, welche breiter als 110 cm sind und die Sie beabsichtigen in Los 1 und 2 einzusetzen (insge-samt). Ihre Antwort auf diese Frage muss mit den Angaben im Geräteverzeichnis und Bodendrucknach-weis übereinstimmen, damit das Wertungkriterium als erfüllt gewertet werden kann.
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Einsatz von Dreistegplatten ohne negative Verschränkbarkeit 5 %Qualität
Verfügen die Moorbänder, die Sie auf Ihrem bzw. Ihren Forwarder(n) einsetzen über Dreistegplatten ohne negative Verschränkbarkeit und setzen Sie diese je Maschine auf beiden Bogieachsen ein? Geben Sie ggf. die Anzahl der Moorbänder an, welche über Dreistegplatten ohne negative Ver-schränkbarkeit verfügen und die Sie beabsichtigen in Los 1 und 2 einzusetzen (insgesamt). Ihre Antwort auf diese Frage muss mit den Angaben im Geräteverzeichnis und Bodendrucknach-weis übereinstimmen, damit das Wertungkriterium als erfüllt gewertet werden kann.
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Harvester mit Kettenlaufwerk 5 %Qualität
Verfügt der bzw. die Harvester den/die Sie beabsichtigen einzusetzen über ein Kettenlaufwerk? Ge-ben Sie ggf. die Anzahl der Harvester an, welche über ein Kettenlaufwerk verfügen und die Sie be-absichtigen in Los 1 und 2 einzusetzen (insgesamt). Ihre Antwort auf diese Frage muss mit den Angaben im Geräteverzeichnis übereinstimmen, damit das Wertungkriterium als erfüllt gewertet werden kann.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 01.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 569 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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