AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYAYRHS/documents) · Abgerufen am 13.09.2026 00:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-371544-2025/

Erschließung Gewerbegebiet West 2. BA, 2. TBA

Notice-ID: ted-371544-2025 · Procedure-ID: a0d985ef-862e-4d67-9e24-b1ba8074e207

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Wismar, Rechtsamt, Wismar
Veröffentlicht
06.06.2025
Frist (Submission)
08.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ca. 12.000 m³ Boden aufnehmen, entsorgen, Ca. 3.000 m³ Boden liefern, Ca. 2.500 m³ Frostschutzschichten, Ca. 7.500 m² Kies- und Schottertragschichten, Ca. 5.000 m² Asphalt einbauen, Ca. 2.000 m² Pflasterarbeiten, Ca. 1.300 m Bordsteine setzen, Ca. 450 m RW-Kanal herstellen, Ca. 22 St. Straßenlampen aufstellen inkl. 1.000 m Kabel, Ca. 300 m Abwasserdruckrohrleitung da 560 verlegen, Ca. 300 m Abwasserdruckrohrleitung da 900 verlegen, Umverlegung Grasdruckregelanlage inkl. Arbeiten an HD- und MD-Gasleitungen Stahl, landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
29.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).