AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/866f4992-f952-49c7-b492-6d6cabd41e60) · Abgerufen am 09.09.2026 02:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-371726-2025/

AVE- Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus dem Kreis Paderborn

Notice-ID: ted-371726-2025 · Procedure-ID: 866f4992-f952-49c7-b492-6d6cabd41e60

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallverwertungs und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb), Paderborn
Veröffentlicht
06.06.2025
Frist (Submission)
07.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

(A) Übergabestelle Borchen Die Adresse der Übergabestelle Borchen lautet Buchenhof 6, 33178 Borchen. Sie befindet sich auf einem Betriebsgrundstück der Firma Remondis Südwestfalen GmbH. Diese Firma wurde im Rahmen einer vorhergehenden Logistik-Ausschreibung mit der Sammlung, der Zwischenlagerung und dem Umschlag des ausschreibungsgegenständlichen Altpapieres der Kommunen Delbrück, Hövelhof und Salzkotten beauftragt. Möglicherweise wird das Altpapier der Gemeinde Hövelhof nicht bei der Übergabestelle Borchen angeliefert. Für diesen Fall wird die in der Gemeinde Hövelhof tatsächlich eingesammelte Menge im Rahmen eines „Mengentausches“ durch Altpapier vergleichbarer Qualität aus einem anderen kommunalen Herkunftsbereich ersetzt. Das Altpapier ist an der Übergabestelle zu übernehmen. Die Übergabestelle verfügt über alle genehmigungstechnischen Voraussetzungen und ist bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die Übergabestelle ist für große Abfallsammelfahrzeuge ausgelegt (Containerfahrzeuge und/oder Schubbodenfahrzeuge). Die Beladung erfolgt durch die Betreiber der Übergabestelle mit geeigneten Fahrzeugen und Geräten (z. B. Bagger; Radlader, ggf. mit Hochkippschaufel). Die Anlage ist zum Zwecke der Abholung des Altpapieres mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet: - montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr - außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. (B) Altpapieraufkommen Gegenstand dieser Ausschreibung sind das Altpapier in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Kreis Paderborn („Anteil örE“) und das Altpapier in der Zuständigkeit der Dualen Systeme („Anteil Duale Systeme“), welches von dort dem örE zur gemeinsamen Vermarktung überlassen wird. Das Altpapier stammt aus der behältergestützten Sammlung (Umleerbehälter MGB 120 l, 240 l und 1.100 l) der genannten Kommunen. Durch den Auftraggeber (AG) werden keine bestimmten Qualitäten oder Zusammensetzungen garantiert. Das Altpapier wird dem AN so übergeben, wie es dem AG überlassen wird. Der Anteil bezüglich etwaiger Störstoffe ist dem AG nicht bekannt ist und kann nicht angegeben werden. (C) Transportfahrzeuge Als Transportfahrzeuge für Transporte zu Erstbehandlungsanlagen oder zu Verwertungsanlagen innerhalb der EU sind geräuscharme, gegen Schall besonders gedämmte Fahrzeuge und Maschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) genügen. Zur Sicherstellung eines umweltfreundlichen Transports sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die für eine emissionsarme Abfuhr geeignet sind und deren Emissionswerte mindestens den die Anforderungen der Norm EURO VI erfüllen. Die eingesetzten Transportfahrzeuge müssen zudem den Anforderungen der StVZO entsprechen. (D) Übernahme- und Transportlogistik Der AG oder der jeweilige Betreiber der Übergabestelle meldet dem AN den Bedarf der PPK-Abholungen für volle LKW-Ladungen werktäglich bis 12:00 Uhr. Der AN verpflichtet sich zur Abholung des Altpapiers spätestens bis zum übernächsten Werktag um 11:00 Uhr. Der Transport einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) umfasst alle Leistungen, die vom Transportfahrzeug und dem zugehörigen Personal ausgeführt werden müssen, um das übernommene Altpapier zu transportieren, anzuliefern und abzuladen einschließlich Rückfahrt und aller weiteren Nebenleistungen. Auch die Organisation der Transportleistungen einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) obliegt dem AN. Vom AN sind alle für den Transport der Altpapiermengen notwendigen Fahrzeuge und ggf. Container zu stellen. (E) Verwertung des Altpapieres Der AN hat das übernommene Altpapier inklusive der anteiligen Verpackungen aus PPK zeitnah zu verwerten. Die Verwertung muss den jeweils aktuellen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), dem VerpackG, den Feststellungs- bzw. Genehmigungsbescheiden der Bundesländer, den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den Anforderungen der Umweltbehörden genügen. Die Verwertung des Altpapiers muss in einer oder mehreren dafür geeigneten und genehmigten Anlage erfolgen. Dies schließt die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe ein. (F) Mengenstromnachweis/Dokumentation Die vollständige Dokumentation des Verbleibs des gesammelten und an der jeweiligen Übergabestelle bereitgestellten Altpapiers und die Führung des Mengenstromnachweises für Altpapier ist Bestandteil der vom AN zu erbringenden Leistungen. Der AN stellt sicher, dass die von ihm gewählten Verwertungsanlagen von den Dualen Systemen als solche anerkannt werden. Für weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen). — (A) Übergabestelle Paderborn Die Adresse der Übergabestelle Paderborn lautet Halberstädter Straße 14 a, 33106 Paderborn. Sie befindet sich auf einem Betriebsgrundstück der Firma Lobbe Entsorgung GmbH. Diese Firma wurde im Rahmen einer vorhergehenden Logistik-Ausschreibung mit der Sammlung, der Zwischenlagerung und dem Umschlag des ausschreibungsgegenständlichen Altpapieres der Kommunen Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren und Lichtenau beauftragt. Das Altpapier ist an der Übergabestelle zu übernehmen. Die Übergabestelle ist verkehrstechnisch gut erschlossen. Die Übergabestelle verfügt über alle genehmigungstechnischen Voraussetzungen und ist bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Die Übergabestelle ist für große Abfallsammelfahrzeuge ausgelegt (Containerfahrzeuge und/oder Schubbodenfahrzeuge). Die Beladung erfolgt durch die Betreiber der Übergabestelle mit geeigneten Fahrzeugen und Geräten (z. B. Bagger; Radlader, ggf. mit Hochkippschaufel). Die Anlage ist zum Zwecke der Abholung des Altpapieres mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet: - montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr - außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. (B) Altpapieraufkommen Gegenstand dieser Ausschreibung sind das Altpapier in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Kreis Paderborn („Anteil örE“) und das Altpapier in der Zuständigkeit der Dualen Systeme („Anteil Duale Systeme“), welches von dort dem örE zur gemeinsamen Vermarktung überlassen wird. Das Altpapier stammt aus der behältergestützten Sammlung (Umleerbehälter MGB 120 l, 240 l und 1.100 l) der genannten Kommunen. Durch den Auftraggeber (AG) werden keine bestimmten Qualitäten oder Zusammensetzungen garantiert. Das Altpapier wird dem AN so übergeben, wie es dem AG überlassen wird. Der Anteil bezüglich etwaiger Störstoffe ist dem AG nicht bekannt ist und kann nicht angegeben werden. (C) Transportfahrzeuge Als Transportfahrzeuge für Transporte zu Erstbehandlungsanlagen oder zu Verwertungsanlagen innerhalb der EU sind geräuscharme, gegen Schall besonders gedämmte Fahrzeuge und Maschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) genügen. Zur Sicherstellung eines umweltfreundlichen Transports sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die für eine emissionsarme Abfuhr geeignet sind und deren Emissionswerte mindestens den die Anforderungen der Norm EURO VI erfüllen. Die eingesetzten Transportfahrzeuge müssen zudem den Anforderungen der StVZO entsprechen. (D) Übernahme- und Transportlogistik Der AG oder der jeweilige Betreiber der Übergabestelle meldet dem AN den Bedarf der PPK-Abholungen für volle LKW-Ladungen werktäglich bis 12:00 Uhr. Der AN verpflichtet sich zur Abholung des Altpapiers spätestens bis zum übernächsten Werktag um 11:00 Uhr. Der Transport einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) umfasst alle Leistungen, die vom Transportfahrzeug und dem zugehörigen Personal ausgeführt werden müssen, um das übernommene Altpapier zu transportieren, anzuliefern und abzuladen einschließlich Rückfahrt und aller weiteren Nebenleistungen. Auch die Organisation der Transportleistungen einschl. Anlieferung an (einer) Erstbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage(n) obliegt dem AN. Vom AN sind alle für den Transport der Altpapiermengen notwendigen Fahrzeuge und ggf. Container zu stellen. (E) Verwertung des Altpapieres Der AN hat das übernommene Altpapier inklusive der anteiligen Verpackungen aus PPK zeitnah zu verwerten. Die Verwertung muss den jeweils aktuellen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), dem VerpackG, den Feststellungs- bzw. Genehmigungsbescheiden der Bundesländer, den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie den Anforderungen der Umweltbehörden genügen. Die Verwertung des Altpapiers muss in einer oder mehreren dafür geeigneten und genehmigten Anlage erfolgen. Dies schließt die Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Rest- und Störstoffe ein. (G) Mengenstromnachweis/Dokumentation Die vollständige Dokumentation des Verbleibs des gesammelten und an der jeweiligen Übergabestelle bereitgestellten Altpapiers und die Führung des Mengenstromnachweises für Altpapier ist Bestandteil der vom AN zu erbringenden Leistungen. Er übernimmt diese Aufgabe für die vertragsgegenständliche Menge des im jeweiligen Gebietslos von den örE im Holsystem eingesammelten Altpapiers. Der AN stellt sicher, dass die von ihm gewählten Verwertungsanlagen von den Dualen Systemen als solche anerkannt werden. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil II der Vergabeunterlagen).

Lose

2 Lose — alle Lose Pflicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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