Offenes Verfahren Vergeben Bildung & Forschung

Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

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Beschreibung

Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG). Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht. Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.

Vergabe-Ergebnis

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    Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
    176.500 €
Auftragnehmer
  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät

Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).

💶 Zuschlagswert 176.073 €
👥 Eingegangene Angebote 1

Verfahrensverlauf

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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät
    Zuschlagswert 176.073 €

    2 Veröffentlichungen

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Preiseinschätzung

Basierend auf 662 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 216.597 €
Median 419.000 €
Oberes Quartil 1.502.871 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

176.073 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Veröffentlicht 01.06.2026
CPV-Code 73000000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,8) (?)

Auftragnehmer (?)
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Medizinische Fakultät

Ø Bieter in der Branche 2.8

Historischer Durchschnitt aus 4.234 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.122 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

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KMU-Bieteranteil 53%

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Quelle: TED EU · 5/5 Kernfelder

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