Offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 7 Lose

Prüfung ortsfester elektr. Anlagen - Klärwerke

Berliner Wasserbetriebe · Berlin · Berlin

Angebote bis 29.06.2026, 12:10 Uhr (noch 25 Tage)

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Beschreibung

Rahmenvertrag für 24 Monate zu Wiederkehrenden Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Die Berliner Wasserbetriebe suchen einen Dienstleister für die technische Kontrolle und Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in mehreren Klärwerken und Anlagen.

Der Auftrag umfasst die Erfassung, Überprüfung, Dokumentation und Kennzeichnung von Stromkreisen, Betriebsmitteln und Sicherungslegenden auf Basis einer spezifischen Software. Es wird ein Rahmenvertrag über 24 Monate geschlossen, mit Beauftragung in Teilleistungen auf Abruf.

Weitere Eignungskriterien: Die Eignungsanforderungen sind nicht explizit genannt, aber die Komplexität und die Notwendigkeit der Software-Nutzung deuten auf mittlere Anforderungen hin.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.

  • Los 1 Klärwerk Wassmannsdorf
    Erfüllungsort Schönefeld
  • Los 2 Klärwerk Stahnsdorf
    Erfüllungsort Stahnsdorf
  • Los 3 Klärwerk Schönerlinde
    Erfüllungsort Wandlitz
  • Los 4 Klärwerk Münchehofe
    Erfüllungsort Hoppegarten
  • Los 5 OWA Tegel
    Erfüllungsort Berlin
  • Los 6 Klärwerk Ruhleben
    Erfüllungsort Berlin
  • Los 7 Klärwerk Wansdorf
    Erfüllungsort Schönwalde-Glien

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Sonstige soziale Kriterien
Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    siehe Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 183 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 182.258 €
Median 380.865 €
Oberes Quartil 764.428 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Berliner Wasserbetriebe · Berlin

vergabe-l@bwb.de
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Stammdaten
Angebotsfrist 29.06.2026, 12:10 Uhr (noch 25 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 29.05.2026
  2. Angebotsfrist 29.06.2026
  3. Wertung ca. 30.06.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 13.07.2026

    Ø 45 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 28444 vergleichbaren Vergaben in Beratung & Dienstleistungen. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer EK-L_B-2026-0065
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 29.05.2026
CPV-Code 71631000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 7 (max. 7 bewerbbar)
Laufzeit 10.08.2026 – 09.08.2028
Bindefrist (?) 96 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 240.027 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.640 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Berliner Wasserbetriebe. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →