AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e1fe5b7bd-4eca40c945c303f) · Abgerufen am 05.09.2026 04:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-372802-2026/

Ersatzneubau BW 404a Main-Donau-Kanal-Brücke (BMP)

Notice-ID: ted-372802-2026 · Procedure-ID: 08ad9fc6-97e2-440d-8eb1-f0ef5d0dbea2

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern, Nürnberg
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
30.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ersatzneubau des BW 404a über den Main-Donau-Kanal einschließlich der zugehörigen Straßenbau- und Kanalbauarbeiten. Brückenbauwerk mit zwei Teilbauwerken statisches System: Längsrichtung: o Einfeld Netzwerkbogen Brücke o Dichtgeschweißter Bogen und Versteifungsträger o Stahlverbund Querschnitt: o Stahlverbund o Ortbetonfahrbahnplatte Stützweite: 105,40 m Breite zw. Geländern: 18,85 m je Teilbauwerk Konstruktionshöhe: ca. 15,6 m (Höhe Bogenscheitel) Herstellung der Zugglieder der Netzwerkbögen aus einem Faserverbundwerkstoff mit Kohlestofffasern und speziellem Schlaufenanschluss (Carbonhänger)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
09.10.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).