AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 07:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-373250-2026/

Sanierung Dreifeldsporthalle Kreisgymnasium St. Ursula in Haselünne: Zimmererarbeiten für Dachkonstruktion

Notice-ID: ted-373250-2026 · Procedure-ID: 7aae5bb9-6072-4368-8736-c491257a38d1

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Emsland, Meppen
Veröffentlicht
28.05.2026
Frist (Submission)
30.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Bauherr beabsichtigt die Sanierung der Dreifeldsporthalle des Kreisgymnasiums St. Ursula in Haselünne durchzuführen. Die Maßnahme "Dreifeldsporthalle Kreisgymnasium St. Ursula Haselünne" besteht aus zwei Bereichen: 1. Sanierung der Sporthalle + Geräteräume und 2. Neubau eines Sozialtrakts bestehend aus Umkleiden, Theorieräumen, einer Küche, Toiletten und einer Tribünenanlage. Die erforderlichen Zimmererarbeiten für die Dachkonstruktion werden im Rahmen dieser Vergabe ausgeschrieben. Weitere Angaben können dem Leistungsverzeichnis (LV) entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).