AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 21:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-373305-2026/

LK - Rahmenvertrag Lieferung Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Schulen

Notice-ID: ted-373305-2026 · Procedure-ID: 24531f69-134d-43cb-b6d7-19b3c175a724

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont, Hameln
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
30.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
398.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 1: Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Grundschulen Los 2: Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Weiterführende, Berufsbildende Schulen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Grundschulen

Geschätzter Wert
79.600 €

Los 2 — Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Weiterführende, Berufsbildende Schulen

Geschätzter Wert
318.400 €

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).