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Beschaffung Kompaktkehrfahrzeug
Stadt Lüdenscheid · Lüdenscheid · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 29.06.2026, 10:01 Uhr (noch 25 Tage)
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Beschreibung
Selbstfahrendes Kompakt-Kehrsaugfahrzeug der 4-m³-Klasse CPV-Code 34144431-8
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Beschaffung eines selbstfahrenden Kompakt-Kehrsaugfahrzeugs der 4-m³-Klasse.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ausführung und Leistung 60 %Qualität
Im Leistungsverzeichnis sind einzelne Anforderungen als Bewertungskriterien (B) gekennzeichnet. Für jedes Kriterium ist eine Maximalrohpunktzahl angegeben. Der Bieter erreicht je nach Ausprägung seines Angebots einen Teil oder die volle Punktzahl. Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der erreichten Rohpunkte. Die Qualitätsbewertung wird wie folgt berechnet: Qualitätspunkte = (erreichte Rohpunkte / 17) × 60 Die Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der Anlage Wertungskriterien und Gewichtung
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Preis 40 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 40 Punkte. Der doppelte Wert des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Wertungskriterien und Gewichtung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt (Formular 124) - alternativ Vorlage einer Enheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB (Formular 521 EU) - Eigenerklärung Russland Sanktionen (Formular 523 EU) - Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und Verpflichtungserklärung Dritter (Formular 533 EU). Nachunternehmer haben die geforderten Eignungsnachweise auf Verlangen vorzulegen. Erst auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus): - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe sind vorzulegen: - Nachweis von 2 Referenzen gleichartiger Leistung in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formulats "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage
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2 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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