AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 11:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-374099-2026/

Mehrgasmessgeräte Dräger X-am 8000

Notice-ID: ted-374099-2026 · Procedure-ID: 52f4ec66-e568-4566-976d-1d1512ae2c99

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Veröffentlicht
01.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38431100 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- 25 Mehrgasmessgeräte Dräger X-am 8000, Ausführung mit Pumpe und Pumpenadapter, jeweils bestückt und konfiguriert mit folgenden Sensoren sowie weiteres Zubehör: - Dräger Sensor PID-HC - Dräger Sensor XXS Cl2 - Dräger Sensor XXS H2S-LC - Dräger Sensor XXS CO-LC - Dräger Sensor Dual IR-Ex/CO2 ES sowie - 25 Stück Induktiv-Lademodul - 25 Stück Steckernetzteil 12V, 5A, 60W - 25 Stück Hartschalenkoffer - 25 Stück Schultertragegurt — - 10 Stück Dräger XDock 6600 Master - 10 Stück Dräger X-dock Modul für X-am 3500/8000+ - 10 Stück Steckernetzteil 24V, 6,25A - 10 Stück Schlauch FKM (Fluorkautschuk), 3m Länge - 10 Stück Schlauch PTFE, 3m - 5 Stück Dräger Schlauchschellen - 5 Stück Dräger Sensor PID-HC - 30 Stück Dräger Sensor CatEx 125 PR - 30 Stück Dräger Sensor XXS HCN - 30 Stück Dräger Sensor XXS O2 - 30 Stück Dräger Sensor XXS SO2 - 5 Stück Dräger Sensor XXS Cl2 - 30 Stück Dräger Sensor XXS NH3 - 5 Stück Dräger Sensor XXS H2S-LC - 5 Stück Dräger Sensor XXS CO-LC - 30 Stück Dräger Sensor XXS NO2 - 5 Stück Dräger Sensor Dual IR-Ex/CO2 ES

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).