AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 18:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-374438-2026/

Los 12 - Sportboden mit Linierung - TFOS - Erweiterung und Sanierung der Turnhalle (S51)

Notice-ID: ted-374438-2026 · Procedure-ID: 6c4a1fbb-38b5-4438-bb9a-98b184c07d3f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kommunaler Immobilien Service Potsdam (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, Potsdam
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
08.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS), beabsichtigt die Bestandsturnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule 51, (3-zügige Oberschule SEK I mit einer 3-zügigen Primarstufe) auf dem Grundstück Zum Teufelssee 2-4, 14478 Potsdam zu sanieren und zu erweitern. Die Sanierung umfasst die sich im Bestand befindliche, Zweifeldhalle (Typ MT 90), welche zusätzlich um eine Einfeldhalle (15x27m) inkl. Nebenräumen entsprechend der DIN 18032 erweitert werden soll.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.12.2026
Ende
31.10.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).