AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=863918) · Abgerufen am 03.09.2026 16:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-374458-2026/

Micro-Transfer-Printing-System

Notice-ID: ted-374458-2026 · Procedure-ID: e2782032-5aba-4131-96c8-5f0e335ba93a

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Stammdaten

Auftraggeber
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Jena
Veröffentlicht
28.05.2026
Frist (Submission)
02.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Friedrich-Schiller-Universitat Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tatigkeit den Kauf eines (1) kompakten, laborfähigen Micro-Transfer-Printing-Systems zur Entwicklung, Qualifizierung und reproduzierbaren Durchführung von Transferdruckprozessen für mikro- und optoelektronische Bauelemente, Chiplets, Coupons und vergleichbare Mikrostrukturen. Das System muss insbesondere für die heterogene Integration von Halbleiter-, Photonik- und Mikrobauelementen auf Zielsubstraten geeignet sein und sowohl Einzeltransferprozesse als auch parallele Mehrfachtransferprozesse unterstützen. Die technischen Leistungsparameter aus Anlage 2 sind mindestens zu erfüllen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).