AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDU5E/documents) · Abgerufen am 06.10.2026 11:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-374475-2024/

Zahnklinik Neubau Zentralsterilisation MTP-Planung

Notice-ID: ted-374475-2024 · Procedure-ID: c8a36fdc-a219-461e-a5fc-e57504396cfb

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Bonn AöR, Bonn
Veröffentlicht
24.06.2024
Frist (Submission)
29.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im UG Bauteil II der Zahnklinik befindet sich momentan die ehemalige Mensa der Zahnklinik. Diese soll geräumt, entkernt und nach den notwendigen Erfordernissen zu einer Zentralen Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte umgebaut werden. Hier soll zukünftig die Medizinprodukteaufbereitung der gesamten Zahnklinik erfolgen. Die bestehenden Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte, in den jeweiligen Fachabteilungen, sollen sukzessive außer Betrieb genommen und aufgelöst werden. Der Auftragnehmer übernimmt das Projekt mit Beginn der Leistungsphase 1.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.07.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 MONTHS
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).