Vertrag geändert Bauwesen & Infrastruktur
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KA Nette – Ausbau der Kläranlage -Los 1-1.2 "Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung"

Niersverband

Beschreibung

Verfahren Titel: KA Nette – Ausbau der Kläranlage -Los 1-1.2 "Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung"" Beschreibung: Kläranlage Nette – Ausbau der Kläranlage – Los 1-1.2, Bautechnik, Neu- und Umbau der Objekte „weitergehende Abwasserbehandlung“. Das vorliegende Los beinhaltet u.a. die bautechnischen Leistungen für die Errichtung einer Membranfiltration als 2-geschossiges Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und angegliederter Stahlhalle inkl. Zweiträgerbrückenkran, z. T. mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer GAK-Filtration als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton), z. T mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Feinsiebung als Stahlbeton-Bauwerk aus wasserundurchlässigem Ortbeton (WU-Beton) und Stahlskeletthalle mit Sandwichpaneelen nebst Betonbau einer Abwasserpumpstation (gemeinsame Gründungssohle), mit Spundwandverbau und Unterwasserbetonsohle, die Errichtung einer Werkstatt als eingeschossiger Stahlskelettbau mit Sandwichpaneelen und Zweiträgerbrückenkran, den Umbau (inkl. Betoninstandsetzung) eines Bestandsbauwerks zu einem Brauch- und Löschwasserspeicher, den Umbau eines bestehenden Schachtbauwerks zu einem MID-Schacht, die Ortbetonarbeiten zur Errichtung eines Energiegebäudes als eingeschossiges Fertigteilbauwerk aus Stahlbeton, die Errichtung diverser erdverlegter Rohrleitungen, die Ortbetonarbeiten für die Errichtung von provisorischen Beschickungspumpwerken zur Feinsiebung und zur Membranfiltration.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für bautechnische Leistungen zum Neu- und Umbau von Objekten einer Kläranlage (Membranfiltration, GAK-Filtration, Feinsiebung, Werkstatt, Brauchwasserspeicher, Energiegebäude, Rohrleitungen).

Der geschätzte Wert beträgt ca. 10,9 Mio. EUR. Es sind umfangreiche Nachweise und Erfahrungen im Bereich anspruchsvoller Betonbauwerke, Stahlbau und ggf. Spezialtiefbau erforderlich.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 546 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 437.174 €
Median 1.627.574 €
Oberes Quartil 3.185.157 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

10.897.501 €
Vertragswert

Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Niersverband
Veröffentlicht 02.06.2026
CPV-Codes (7) 45252100 · Bauleistungen
45112400 · Bauleistungen
45262212 · Bauleistungen
45223220 · Bauleistungen
45262300 · Bauleistungen
45262310 · Bauleistungen
45262670 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Viersen, Kreis
Laufzeit 29 Monate

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vertragsänderung (?)
Bestehender Vertrag modifiziert

Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 362.673 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 108.810 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 12.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: