AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 09:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-375616-2026/

Bauüberwachungsleistungen | Schönebeck-Frohse (G.011210532)

Notice-ID: ted-375616-2026 · Procedure-ID: 7ddf4e97-78c9-4136-9fdc-6026d41824ae

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
01.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71356100 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Bereich des Haltepunktes Schönebeck-Frohse (Strecken 6403 und 6406) wird die bestehende Personenüberführung vollständig zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. Die Maßnahme umfasst die Anpassung der angrenzenden Personenverkehrsanlagen sowie die Einbindung in den Bestand unter laufendem Eisenbahnbetrieb. Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauphasen unter Aufrechterhaltung des Zugverkehrs und unter Berücksichtigung der bestehenden Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikation sowie elektrotechnischer Anlagen. Gegenstand der ausgeschriebenen Bauüberwachungsleistungen ist die fachtechnische Begleitung und Überwachung der Bauausführung für alle beteiligten Gewerke

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
28.02.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).