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Direktvermarktung von elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien
Arverio Baden-Württemberg GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg
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Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zur sonstigen Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien gemäß § 21a EEG 2023. Die Auftragnehmer (nachfolgend auch "Lieferanten" oder "Anlagenbetreiber" genannt) verkaufen den gesamten in ihren Anlagen erzeugten Strom ohne Inanspruchnahme einer EEG-Förderung unmittelbar an die Auftraggeberin und speisen diesen in den Bilanzkreis des jeweiligen von der Auftraggeberin benannten Hauptstromlieferanten ein. Ziel ist es, langfristige Lieferverträge zur Versorgung mit nachhaltig erzeugtem Strom zu schließen. Damit sollen die Marktintegration erneuerbarer Energien gefördert, die Verkehrswende mit Ökostrom unterstützt sowie durch den optionalen Einsatz von Batteriespeichern ein Beitrag zur Netzstabilisierung und zur Glättung von Preisschwankungen geleistet werden. Die Einspeisung des Stroms erfolgt vollständig in den Bilanzkreis des benannten Hauptstromlieferanten. Eine direkte Belieferung des Auftraggebers ist nicht vorgesehen. Die Einspeisung muss innerhalb des von der Auftraggeberin festgelegten Bilanzkreises erfolgen. Die Auftragnehmer müssen in der Lage sein, für die gelieferten Strommengen Herkunftsnachweise (HKN) auszustellen oder deren Ausstellung über den jeweiligen Betreiber zu veranlassen. Die Herkunftsnachweise müssen auf Anforderung der Auftraggeberin oder einen von diesem benannten Dritten übertragbar sein. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der jeweiligen Erzeugungsanlage im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes. Als Erneuerbare Energien im Sinne dieser Ausschreibung gelten ausschließlich Stromerzeugungsanlagen aus folgenden Energiequellen: - Windenergie an Land, - solarer Strahlungsenergie (Freiflächenanlagen), jeweils ohne Eigenverbrauch durch Dritte, die nicht zur EEG-Anlage gehören. Das maximale jährliche Lieferkontingent für die gesamte Ausschreibung beträgt 95.000.000 kWh (Kilowattstunden) pro Kalenderjahr (vorgesehene jährliche Abnahmemenge). Die Auftraggeberin be
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Direktvermarktung von Strom aus Wind- und Solarenergie gemäß EEG 2023.
- Gesamtabnahmemenge von 95.000.000 kWh pro Jahr, Mindestliefermenge pro Anlage 1.000.000 kWh.
- Nachweis der Fähigkeit zur Ausstellung von Herkunftsnachweisen erforderlich.
- Stromlieferung erfolgt in den Bilanzkreis des benannten Hauptstromlieferanten.
Gesucht werden Lieferanten für die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien (Wind, Solar) gemäß EEG 2023.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Der maßgebliche Wertungspreis ist die Differenz zwischen dem angebotenen Abnahmepreis (Angebotspreis) und dem durchschnittlichen Spotmarktpreis des eingespeisten Stroms (Profil-faktorpreis): Wertungspreis = Profilfaktorpreis - Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
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Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 01.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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