AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YT8GEHLNM/documents) · Abgerufen am 01.08.2026 23:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-376359-2026/

Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19)

Notice-ID: ted-376359-2026 · Procedure-ID: 6aac1cf5-80fa-4f58-8b8d-81bbbdc57111

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister, Schwerin
Veröffentlicht
27.04.2026
Frist (Submission)
11.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64100000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rahmen-Höchstwert
290.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Schwerin sieht vor die Postdienstleistung für die deutschlandweite Zustellung, außer der Leitregion 19, für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit einer optionalen Verlängerung um bis zu 3 Jahre zu vergeben. Die jährlichen Sendungsmengen belaufen sich auf folgende Schätzwerte: Standardbrief 60.900 Stück Kompaktbrief 2.100 Stück Großbrief 20.200 Stück Maxibrief 180 Stück Postkarte 30 Stück

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2030
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg- Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).